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Hilfe bei besonderen Unterstützungsbedarfen

Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten können Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Leistungen der Beratung und persönlichen Betreuung.

Die Leistungsbewilligung und die Vermittlung an die zuständige Beratungsstelle erfolgt durch die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung am Wohnort.

Für Personen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können, kommt ggfls. eine Unterstützung durch die Betreuungsstelle für Erwachsene nach dem Betreuungsbehördengesetz in Betracht. Die Aufgaben Betreuungsstelle werden durch die StädteRegion selbst wahrgenommen.