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KFZ Zulassungsstelle
Aktueller Hinweis:
Die Dienststellen der StädteRegion Aachen bleiben am Freitag, dem 03. Mai, wegen einer Personalveranstaltung geschlossen. Das Straßenverkehrsamt in Würselen ist am Samstag, dem 04. Mai, wieder zu den regulären Öffnungszeiten von 7:30 bis 11:00 Uhr geöffnet.
Zulassung auf Minderjährige
Eine minderjährige Person kann Halter eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs werden, wenn sie entweder:
- aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt
oder
- im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis für das betreffende Fahrzeug ist
Die Nachweise müssen wie folgt erbracht werden:
- durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises
- durch Vorlage der Fahrerlaubnis
Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist ferner die Einwilligung des bzw. der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese Einwilligung muss schriftlich erklärt werden (siehe Formulare/Infos).
Der Einwilligungserklärung sind die Personalausweise der Unterschriftsleistenden sowie der Ausweis des Kindes beizufügen.
Eine alleinige Personensorge ist durch Urteil/Beschluss des Familiengerichtes nachzuweisen.
Kontakt
Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650
info.stva@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | |||||||
Di. | - | Uhr | |||||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr | |||||||
Fr. | - | Uhr | |||||||
Sa. | - | Uhr |
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.